Impressum
Olivesfamily e.V.
Charlotte Kirchhof
Voßkamp 47a
21218 Seevetal
IBAN: DE77 2406 0300 2863 2532 00
Steuernummer: 15/203/09896
Registernummer im Amtsgericht Lüneburg: NZS VR 202010
Satzung Verein „Olivesfamily e.V.“
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§1 Nr.1
Der Verein führt den Namen „Olivesfamily“
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e. V.".
§1 Nr.2
Der Verein hat seinen Sitz in 21218 Seevetal. Der Verein wurde am 04.12.2022 gegründet.
§1 Nr.3
Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§1 Nr.4
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§1 Nr.5
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO im Sinne des dritten Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§2 Zweck des Vereins
§2 Nr.1
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, und zwar die Schüler und Lehrer des „Olives Rehabilitation Center“ in Kenia, Mombasa, durch die Zuwendung bzw. Weitergabe von Mitteln, in Form von Geld, Nahrung, Wasser, Lernmaterial und Renovierungen an hilfsbedürftige Schüler, hilfsbedürftige Lehrer und deren Schule „Olives Rehabilitation Center“ in Kenia, Mombasa.
§2 Nr.2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaflichen Zwecke.
§2 Nr.3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§2 Nr.4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§2 Nr.5
Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
§2 Nr.6
Alle Inhaber von Vereinstätigkeiten sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds,
b) durch freiwilligen Austritt,
c) durch Streichung von der Mitgliederliste,
d) durch Ausschluss aus dem Verein,
e) bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben.
§ 6 Organe des Vereins
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Kassenwart
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
§ 8 Amtsdauer des Vorstands
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
§ 9 Beschlussfassung des Vorstands
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.
Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der 2. Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.
Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.
§ 10 Die Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied - auch ein Ehrenmitglied - eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.
b) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
c) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
d) Ernennung von Ehrenmitgliedern.
§ 11 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr, möglichst im letzten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Benachrichtigung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktages. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
§ 12 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.
Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollführer.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Über die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschließt die Mitgliederversammlung.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich.
Für die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben.
§ 13 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 10, 11, 12 und 13 entsprechend.
§ 15 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung
§ 15 Nr. 1
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
§ 15 Nr. 2
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das „Olives Rehabilitation Center“ in Mombasa, Kenia, die es unmittelbar und ausschließlich für Nahrung und/ oder Wasser und/oder Schulmaterial für die Schüler zu verwenden hat.
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 04.12.2022 errichtet. Der § 2 Nr. 1 wurde am 19. Februar 2023 während einer Versammlung auf Wunsch des FA Buchholz verändert.
Jahresbericht Olivesfamily e.V. 2025
Liebe Mitglieder und Unterstützer der Olivesfamily e.V.,
wir möchten uns ganz herzlich für euer diesjähriges Engagement und eure finanzielle sowie mentale Unterstützung unseres Herzensprojektes Olivesfamily e.V. bedanken. Das zurückliegende Jahr 2025 war aus unserer Sicht sehr erfolgreich und wir können mit Stolz und Freude verkünden, dass wir weitere schöne Dinge in der Olives Primary School erreichen konnten.
Jahresrückblick
Wichtige Ereignisse bezüglich der Spendentöpfe:
Herzenspatenschaften
- Im Januar haben wir jedem Schüler der Olives Primary School ein Geschenk für das neue Schuljahr gemacht. Somit haben alle Schüler eine Federtasche mit Stiften, weitere Schreibmaterialien und Spielzeuge erhalten. Außerdem haben alle Schüler eine eigene Trinkflasche bekommen, in die sie das gefilterte Trinkwasser aus dem schuleigenen Brunnen nun füllen können
- Im Frühjahr haben wir alle neuen Schulbücher der Olives Primary School finanziert
- Im Sommer haben wir einen Schwimmunterricht für alle Olives finanziert
- Im Herbst haben wir jedem Olive ein Paket Mais-Mehl für die Ferien geschenkt, sodass die Kinder auch in den Ferien mit einem sättigenden Frühstück in ihren Tag starten können
Nahrung sichern
- Das gesamte Jahr über konnten wir jedem Lehrer und Schüler der Olives Primary School zwei nährende, sättigende Mittagessen pro Woche schenken
Obstmahlzeiten
- Das gesamte Jahr über konnten wir den Lehrern und Schülern der Olives Primary School drei Obstmahlzeiten pro Woche schenken. Meist handelte es sich dabei um frische Bananen, aber hin und wieder erhielt die Schulgemeinschaft auch Ananas oder Wassermelonen
Wohlfühlort schaffen
- Anfang des Jahres finanzierten wir drei neue Teppiche und fünf neue Matratzen für den Kindergarten und die Vorschule der Olives Primary School. In diesen Stufen spielen, lernen und schlafen die Kinder viel auf dem Boden
- Außerdem unterstützten wir Ausbesserungsarbeiten am Schulgebäude mit insgesamt 211 Euro. Mit Hilfe dieses Geldes wurden neue Ventilatoren angeschafft, das Dach ausgebessert und Wände sowie Balken repariert. Außerdem wurde die Küche renoviert.
Sonstiges
- Leider müssen wir seit dem Sommer für unser Konto bei der Volksbank Gebühren zahlen. Außerdem hatten wir in diesem Jahr Kosten für den Notar, der unseren Verein beglaubigt hat. Um solche Kosten zu stemmen, haben wir den Spendentopf "Sonstiges" gegründet. In sammeln wir nur ausdrückliche Spenden für "sonstige" Zwecke. Eure Spenden werden also - wenn nicht anders gewünscht - weiterhin ausschließlich für Projekte vor Ort in der Olives Primary School genutzt und nicht für bürokratische Verwaltungszwecke in Deutschland.
Finanzbericht
Anstehende Ausgaben
Herzenspatenschaft
- Im Januar werden wir die Olives erneut mit Geschenken für das neue Schuljahr empfangen. Die Geschenke sind bereits in Auftrag gegeben und die Auslandsüberweisung (1.490 Euro) im Vollzug.
Lehrer
- Zu Weihnachten werden wir den 12 Lehrern der Olives Primary School ein 13. Gehalt von etwa 50 Euro pro Person auszahlen.
Ausblick weitere Projekte
Im kommenden Schuljahr werden wir jedem Schüler ein heiles Paar Schuhe finanzieren. Dafür werden wir die großzügige Spende der Rotary-Hilfe Hamburg-Harburg e.V. einsetzen. An dieser Stelle möchten wir dafür nochmal unseren herzlichen Dank aussprechen
Außerdem werden wir mit den Mitteln aus dem Spendentopf „Herzenspatenschaften“ eine neue Schuluniform für jeden Schüler schneidern lassen
Mit unserem aktuellen „Restbestand“ in unserem Spendentopf „Obstmahlzeiten“ haben wir für etwa ein Jahr drei Obstmahlzeiten pro Woche gesichert. Falls – wie wir hoffen - weitere Spenden eingenommen werden, könnten wir die Anzahl der Obstmahlzeiten pro Woche erhöhen
Mit dem „Restbestand“ aus dem Spendentopf „Nahrung sichern“ können wir 56 weitere Mittagessen für die gesamte Schulgemeinschaft finanzieren.
Dank und Anerkennung
Ein großer Dank gilt all unseren Spendern und Unterstützern. Wir freuen uns, dass ihr an unser Projekt glaubt und dies mittels kleiner und großer Spenden überhaupt erst möglich macht.
Insbesondere möchten wir uns bei den Firmen und Vereinen bedanken, die uns in diesem Jahr großzügig unterstützt haben:
· Team 412 Eventservice GmbH
· Rotary-Hilfe Hamburg-Harburg e.V.
· Data Fabricator GmbH
· Tabel GmbH
· 2. Damen vom FC Jesteburg-Bendestorf
Wir freuen uns auf ein ertragreiches neues Jahr 2026 mit weiteren tollen Projekten in der Olives Primary School.
Von Herzen,
Olivesfamily e.V.
Jahresbericht Olivesfamily e.V. 2024
Liebe Mitglieder und Unterstützer der Olivesfamily e.V.,
wir möchten uns ganz herzlich für euer diesjähriges Engagement und eure finanzielle sowie mentale Unterstützung unseres Herzensprojektes Olivesfamily e.V. bedanken. Das zurückliegende Jahr 2024 war aus unserer Sicht sehr, sehr erfolgreich und wir können mit Stolz und Freude verkünden, dass wir Großartiges in der Olives Primary School erreichen konnten.
Jahresrückblick
Wichtige Ereignisse aufgeschlüsselt nach Spendentopf
Herzenspatenschaften:
- Schuluniformen: Jeder Schüler der Olives Primary School hat eine neue und passende Schuluniform bekommen
- Armbänder-Basteln und T-Shirts-Bemalen vor Ort, neue Küchenutensilien, Kuscheltiere
- Geschenke für den Start ins neue Schuljahr sind fertiggestellt und bezahlt und werden zu Beginn des neuen Schuljahres im Januar 2025 an die Schüler der Olives Primary School ausgeteilt
Kraft zum Lehren:
- Am 21.07. haben wir jedem Lehrer und der Köchin einen Gehaltsbonus von 27 Euro ausgezahlt
Nahrung sichern:
- Durchgeführte besondere Mittagessen („Special Lunch“): 13 Stück
Obstmahlzeiten:
- etwa 90 Obstmahlzeiten
- mittlerweile erhalten die Schüler und Lehrer der Olives Primary School mindestens drei Obstmahlzeiten pro Woche
Wohlfühlort schaffen:
- Neue Regale für die Olives Primary School
- Errichtung einer Trinkwasser-Filteranlage
- Renovierung eines Raums in der Olives Primary School
- Tischler-Arbeiten
Weitere wichtige Ereignisse/Meilensteine
- Jessica und Charlotte waren vor Ort in Mombasa und haben sich mit dem Trinkwasser-Hersteller, dem Bananenlieferanten, den Schulleitern und dem lokal ansässigen Rotoract-Club getroffen
- Gemeinsame Bastel-Aktion mit den Kindern der Olives Primary School vor Ort in Mombasa
- Kontaktaufnahme mit dem in Mombasa ansässigen Rotoract-Club Nyali: Sie sind nun Ansprechpartner vor Ort
- Vortrag bei dem Rotary Club Harburg am 05.12.2024: Wichtige Vernetzung, konkrete Ergebnisse bzw. sich ergebende Spendenprojekte sind noch abzuwarten
Finanzbericht
Gesamt-Einnahmen 01.01.24-19.12.24: 20.404,53 Euro
Gesamt-Ausgaben 01.01.24-19.12.24: 10.016,86 Euro
Kontostand des Vereinskontos am 19.12.2024: 10.389,25 Euro
Pay-Pal-Guthaben am 19.12.2024: 202,84 Euro
- Wir haben bereits rund 122 Herzenspatenschaften abgeschlossen
- Wir haben rund 510 Obstmahlzeiten-Spenden erhalten (je 4,12 Euro): damit sind mehr als drei Obstmahlzeiten die Woche gesichert
- Es wurden bereits 4 Lehrerpatenschaften abgeschlossen und es sind weitere 1.208 Euro für die Lehrer bei uns eingegangen. Somit haben wir insgesamt 1.522 Euro zur Verfügung, um den Lehrern Kraft zum Lehren zu schenken
- In unseren Renovierungstopf wurden dieses Jahr insgesamt 9.775,27 Euro gespendet. Nachdem wir einige Zahlungen aus diesem Topf getätigt haben (vor allem die Trinkwasser-Filteranlage, die am Ende rund 5.800 Euro gekostet hat) befinden sich derzeit noch 3.624,84 Euro in diesem Spendentopf
- Es wurden insgesamt 3.315,14 Euro in unseren Spendentopf „Nahrung sichern“ gespendet. Davon haben wir bereits 842,50 Euro für besondere Mittagessen in der Olives Primary School eingesetzt, sodass wir nun noch 2.473,24 Euro zur Verfügung haben, um nährstoffreiche Mittagessen zu finanzieren
Ausblick
In den kommenden Wochen des Jahreswechsels stehen weitere konkrete Ereignisse an
- Am 20.12.2024 werden wir jedem Lehrer und der Köchin der Olives Primary School einen weihnachtlichen Gehalts-Bonus von 83 Euro auszahlen. Damit wollen wir ihnen Kraft zum Lehren schenken und uns für ihre großartige Lehrtätigkeit in der Olives Primary School bedanken. Ohne sie würden die meisten Schüler der Olives Primary School keine Bildung erhalten und wären somit im Teufelskreis der Armut gefangen
- Zu Beginn des neuen Schuljahres bekommt jeder Schüler der Olives Primary School ein Geschenk mit einer Trinkflasche, Federtasche, Stiften, Malheften, Spielsachen, und vielem mehr.
- Sobald die Regierung Kenias die Liste der Schulbücher für das neue Schuljahr bestätigt hat, werden wir über unseren Schreibwarenhändler Dipak von Paper Connections LTD aus Mombasa die benötigten Schulbücher für die Olives Primary School bestellen und liefern lassen
- Die Olives Primary School erhält zu Beginn des neuen Schuljahres acht neue Matratzen, damit die Kinder der Vorschule und des Kindergartens in der Schulzeit schlafen können, und drei neue Teppiche, damit die Kinder beim Spielen eine saubere und bequeme Unterlage haben und sich nicht so leicht verletzen
- Ab dem kommenden Schuljahr soll jede Woche zweimal ein Special Lunch stattfinden (bisher fanden diese unregelmäßig und maximal im Zwei-Wochen-Rhythmus statt)
Weitere Projektideen
Wir hätten kaum gedacht, dass unsere Spendentöpfe am Ende dieses Jahres bereits so voll sein würden und wir somit so viel Großartiges in der Olives Primary School bewirken können.
Da unser Herzensprojekt so herrlich ins Fließen gekommen ist, lassen wir auch unsere Visionen fließen. Daher werden wir im kommenden Jahr unsere Spenden dahingehend einsetzen:
- Ein Spielplatz mit Rutsche und Schaukeln für die Olives Primary School
- Neue Schulbänke und -Tische
- Möglicherweise gemeinsames (Groß-)Projekt mit dem Rotary-Club
Dank und Anerkennung
Ein großer Dank gilt all unseren Spendern und Unterstützern. Wir freuen uns, dass ihr an unser Projekt glaubt und dies mittels kleiner und großer Spenden überhaupt erst möglich macht.
Insbesondere möchten wir uns bei den Firmen bedanken, die uns in diesem Jahr großzügig unterstützt haben:
Dahler & Company Projekt-Marketing GmbH
Team 412 Eventservice GmbH
Data Fabricator GmbH
Sprouts + Co GmbH
Chris Bloom Akademie GmbH
menios GmbH
yoganinamann
OM YEAH Pilates & Yoga
Wir freuen uns auf ein ertragreiches neues Jahr 2025 mit weiteren tollen Projekten in der Olives Primary School.
Von Herzen,
Charlotte und Jessica Kirchhof
Olivesfamily e.V.